Allgemeine Information

Aufgrund des neuen Urheberrechts, dass seit dem 01. August 2003 in Kraft getreten ist, können wir unseren beliebten Downloadservice hier nicht mehr weiter anbieten .....
Doch lest selbst:

Kopieren verboten

Das zähe Ringen um die Neufassung des Urheberrechts ist beendet: Der Bundesrat hat heute (Juli 2003) der Gesetzesnovelle zugestimmt - bereits im nächsten Monat soll sie in Kraft treten. Die Neuregelung verbietet unter anderem das Umgehen eines Kopierschutzes und schränkt das Recht auf Privatkopien ein. Diese Kopien sind nach dem neuen Gesetz nur dann legal, wenn eine nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.

Definitiv verboten: Unberechtigte P2P-Downloads

Das neue Gesetz soll auch Klarheit bei Dateitauschbörsen schaffen - bislang eher eine rechtliche Grauzone. "Wer - ganz gleich ob gewerblich oder privat, entgeltlich oder unentgeltlich - Musik, Filme oder Computerspiele im Internet zum Download anbietet und verbreitet, ohne hierzu berechtigt zu sein, macht sich strafbar", betonte Justizministerin Zypries.

Verschärfung im Vermittlungsausschuss

Die Gesetzesvorlage wurde vor der heutigen Bundesratsabstimmung noch im Vermittlungsausschuss verschärft. "Privatkopien sind zukünftig nur noch erlaubt, wenn die Kopie von einem Original gezogen wird.", erläutert Rechtsanwalt Christian Czirnich im Gespräch mit T-Online die neue Rechtslage. Den Vermittlungsvorschlag hatte der Bundestag bereits am 3. Juli gebilligt - lediglich die Zustimmung des Bundesrats stand bislang noch aus. Bundesjustizministerin Zypries begrüsste die Billigung des neuen Gesetzes durch den Bundesrat: "Jetzt können die Regelungen zum Kopierschutz und zum Umgang mit geistigem Eigentum im Internet endlich in Kraft treten.", erklärte sie.

Weitere Auswirkungen des neuen Urheberrechts:

Für PC- und Internet-Nutzer ergeben sich im nächsten Monat wesentliche Änderungen: In den Medien (Zeitschriften, TV, Online-Magazine) dürfen beispielsweise keine Anleitungen mehr darüber veröffentlicht werden, wie ein Kopierschutz umgangen werden kann. Auch Programme, die darauf abzielen, einen Kopierschutz zu umgehen, sind künftig illegal - und damit auch Testberichte und Downloads. Herstellern und Anbietern drohen bis zu drei Jahre Gefängnis. Wer die Software benutzt, soll ebenfalls belangt werden können. Verbotsgefahr besteht beispielsweise bei bekannten Programmen wie CloneCD, Moviejack, Gamejack, DVDx, DaVideo oder Alcohol.

Okay, die meisten Sachen des neuen Gesetzes betreffen wohl die angeblich so superschädlichen Musikdownloads aus KaZaA und Co., allerdings gibt uns der folgende Absatz sehr zu denken:

"Wer - ganz gleich ob gewerblich oder privat, entgeltlich oder unentgeltlich - Musik, Filme oder Computerspiele im Internet zum Download anbietet und verbreitet, ohne hierzu berechtigt zu sein, macht sich strafbar", betonte Justizministerin Zypries.

Also sind auch unsere Torvideos ab sofort STRAFBAR!! Und da wir (ehrlich gesagt) nur sehr wenig Interesse daran haben, für ein paar kleine Gratis-TV-Torvideos irgendwo ne harsche Straftat ans Bein gebunden zu bekommen, dazu meistens auch gleich mit ner Klage im 10.000-Euro-Bereich geschmückt, bleibt als Lösung leider nur die komplette Einstellung unseres kleinen Downloadservices hier :-(

Vor dem 01. August 2003 war unser Angebot hier wohl eher nur "ne Bagatelle" bzw. war die Sachlage vom Rechtlichen her nicht einmal sooo glasklar gezogen (waren ja unentgeltliche Kopien für Privat), als dass man eine knallharte Klage hätte erwarten müssen...... das ist ab sofort leider anders!

Nur um zu zeigen, was noch weiterhin möglich gewesen wäre, gibt es die reinen Informationsseiten zu den Torvideos nach wie vor hier oben in der Navigation zur Auswahl.

[www.GeissbockFans.de]

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